Bescheid — Bescheid … Wikipédia en Français
Bescheid — (lat. Decisum, Rechtsw.), die einen Rechtsstreit betreffende richterliche Verfügung, als allgemeiner Ausdruck für Decret, Interlocut, Sentenz, Urthel. Gemeine B e nennt man zuweilen Bekanntmachungen eines Obergerichts über die bei demselben… … Pierer's Universal-Lexikon
Bescheid — (Decisum), die früher übliche Bezeichnung für die gerichtliche Entscheidung, namentlich für das Enderkenntnis in streitigen Rechtssachen; heute insbes. von Straffestsetzungen der Verwaltungsbehörden (s. Strafbescheid), dann auch von… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bescheid — (der) … Kölsch Dialekt Lexikon
Bescheid — Ein Bescheid ist eine bestimmte Form eines Verwaltungsakts im Verwaltungsrecht Deutschlands und Österreichs. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Wesentliche Bescheidmerkmale … Deutsch Wikipedia
Bescheid — Mitteilung; Schreiben * * * Be|scheid [bə ʃai̮t], der; [e]s: [amtliche, verbindliche] Auskunft bestimmten Inhalts über jmdn., etwas: Bescheid [über etwas] erwarten, geben, hinterlassen; haben Sie schon einen Bescheid bekommen? Syn.: ↑ Info (ugs.) … Universal-Lexikon
Bescheid — 1. Kein Bescheid ist auch Bescheid. 2. Vöerhear Bescheid giet1 hinneroa kein Kreit2. (Büren.) – Für Lippe: Curtze, 348, 422. 1) Gibt. 2) Zank, Streit; kreiten, kriten, kriyten = kreischen, schreien, auch zanken, streiten; hochdeutsch: kreischen,… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Bescheid — Be·scheid der; (e)s, e; 1 nur Sg, ohne Artikel; eine erwartete Information über etwas <jemandem (über etwas (Akk)) Bescheid geben, sagen; (über etwas (Akk)) Bescheid bekommen, erhalten>: Sag mir bitte Bescheid, ob du zu meiner Party kommen… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Bescheid — der Bescheid, e (Mittelstufe) Information über jmdn. oder etw., Auskunft Beispiele: Sag mir Bescheid, wenn du fertig bist. Sie weiß über dieses Thema gut Bescheid. der Bescheid, e (Oberstufe) Entscheidung einer Behörde über den gestellten Antrag… … Extremes Deutsch
Bescheid — Jemandem (gehörig) Bescheid sagen oder stoßen: ihn zurechtweisen, ihm nachdrücklich erklären, was ihm zukommt oder zusteht, 1819 bei Julius v. Voss für Berlin bezeugt.{{ppd}} Bescheid tun: Anweisung geben, Rede stehen, wird auch bildlich von… … Das Wörterbuch der Idiome