Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… … Pierer's Universal-Lexikon
Apertur — (v. lat.), 1) Öffnung; 2) (Anat.), Endigung od. Anfang einer Höhlung, z.B. des Mundes; 3) runde Öffnung in der Bedachung des Objectivglases an einem Fernrohr, s.d.; 4) Eröffnung, Erledigung des Lehns (Apertura feudi, Aperturfall), durch Tod,… … Pierer's Universal-Lexikon
Heimfall des Lehens — (Lehnseröffnung, Apertur, Apertūra feudi) ist das Erlöschen der durch die Investitur begründeten vasallitischen Rechte am Lehen, so daß sich das sogen. nutzbare Eigentum (dominium utile) des Vasallen mit dem Obereigentum (dominium directum) des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon